io2 Erste Abthell. Vierer Abschnitt.
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Zweytes Capitel.
Beobachtung bey Aussetzung der Feldwa-, chen. *)
§. 67.
^ie Entfernung der Feldwachen von einan-der, wird durch das Terrain bestimmt. Manmuß sie so vertheilen, daß sie in nicht ganz offenemTerrain, wenigstens nicht über 2L0« Schritt voneinander stehen; man muß nemlich von den Hauptwaschen detaschirtc Posten so rechts und links vertheilen,baß ihre Entfernung'unter einander nicht über 2500Schnitt beträgt. Schon in diesem Falle wird die cntr'fcrntcste Vedette gegen rsoo bis >5oc> Schritt von derWache zu stehen kommen, wenn das Tersain ganz be<wacht werden soll; und in dieser Entfernung hört manbey widrigem Winde kaum den Pistolschnß der Vedette,und dies ist doch durchaus erforderlich. Auch riskirteine Wache immer, wenn sie die Vedctten weit von sichentfernen muß. Hat eine Feldwache ein beträchtlichgrößeres Terrain; so muß sie also kleinere Wachen detaeschirrn.
*) Dies Capitel ist dem detaschirten Ofsicier in Rücksichtder Aussetzung der Feldwachen eine, Lagers entbehr-lich; indem dies der General <lv stour thut; aber inAbsicht der Aussetzung der Feldwachen eines lclluar,ticrs, eines Postens, ist es ihm unentbehrlich.