344 Dritte Abthell. Fünfter Abschnitt.
von der einen Seite mit Nachdruck und von der andern ^nur zum Schein.
ui
5 . 219. Ein Dorf in Vertheidigungöstanvzu setzen.
Pl. V- Hr. II. ist ein Dorf mit Wachthäufern, ^ undA. einer Flesche 6, einem massiven Gebäude v und denPalisaden zwischen ihnen so weit befestigt, daß der Feindso lange aufgehalten werben kann, bis'die''Aruppen indemselben unter Waffen komme» können. Soll ein Dorfgegen einen ernsthaften Angrif vertheidigt werden: somüßten in dem, in der Figur angezeigten Ävrsc dieWerke L und 6 aus halben Redoutcn , . dj § hintenmit einem Tambour §. -17, geschloffen wären, bestehen,Jene müßten Palisaden im Graben haben, 'ferner müßte«ine Reihe Palisaden, deren Spitze» auswärts ge-neigt, um das ganze Dorf geführt werden und vor den-selben müßten 2 Reihen Wolfsgruben ge,macht,^werden.Doch könnten an der Flußseite und an der Seite L derFluß und der Grabe» diese vertreten. Das Gebäude besv würde nach §. -16. in Bertheidigungsstand gesetzt. Botder Fuhrt würde eine Brustwehr errichtet.
Die Schanzen und das Gebäude bcstrichen die WolfBgruben. Wollte man noch mehr thun: so müßte maXzwischen den Schanzen hinter den Palisaden hin und wiedetjLrnstwchren errichten. Aber diese Anstalten erforderte^tann auch mehrere Bataillon- zur Besatzung.
>«!
h
so
»II
ka
sch
tz,
Se
d»
de
! b»>»
>>