Band 
Zweiter Theil, Zweite Abtheilung.
Seite
177
JPEG-Download
 

~ 177

Oapitäns oder des Cargadors, einen Kaufmannaus dieser Gesellschaft zu finden, welcher, denChinesischen Gesetzen gemäfs, der Regierungfür das Schiff Bürgschaft leistet. Sobald sicheiner dazu verpflichtet hat, ist er für alles, wasnur auf dem Schiffe geschieht, verantwortlich.Die Regierung hält sich uur an diesen Kauf-mann, den mau Sicherheits - Kaufmann f SecurityMerchantJ nennt. So wurde während meinesersten Aufenthalts iuCanton, im Jahre 1798,dem Sicherheits-Kaufmann eines in Canton lie-genden Englischen Schiffes, welches aus Indien dort angekommen war, eine sehr grofse Geld-strafe aufgelegt, weil ein Kasten Opium aus Ver-sehen ans Land geschickt worden war, und aufdem Zoll geöffnet wurde *); der Capitän desSchiffes selbst ging frei dabei durch. DiesemSicherheits-Kaufmann verkauft man gewöhnlichdie Ladung des Schiffs, obgleich man dazu nichtdermafsen verpflichtet ist, dafs nicht auch ein an-derer Kaufmann zu finden wäre, wenn der

*) Das Eiusilileictieu eines Kasten Opium» Konnte nurdurch ein Versehen entdeckt werden, denn die Chinesi-schen Zollbeamten verrathen so etwas nie, da sie einengrofsen Gewinn dabei haben. Ungeachtet der hohen Stra-fen, welche die Regierung auf die Einfuhr von Opiumsetzt, wird dieser für die vornehmen Chinesen zum Be-dürfnifs gewordene Artikel fast auf allen Schiffen ohneGefahr eingeführt.

II. 2te Abtli. 12