Band 
Zweiter Theil, Zweite Abtheilung.
Seite
191
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pfang des 'Geldes, nebst dem Versprechen, dasSchuldige mach einer bestimmten Zeit 7.11 bezah-len. Ereigmet sich der l all, dafs die Schuld nichtbezahlt, unid der Schuldner deswegen beim Man-darin verkhagt wird: so zwingt ihn dieser, sobalder sich von* der .Richtigkeit der Schuldforderungüberzeugt hat, entweder durch das in China mächtig wirkende Mittel des Bambusrohrs, oderer legt Bes*ch!ag auf se : n Vermögen, und befrie-digt den Gläubiger aus demselbsn. Doch wirdnur sehr sedten ein Chinese den andern bei derObrigkeit verklagen. Er wartet gern eine langeZeit, iu der Hofnung, sich auf irgend eine Artbezahlt zu machen. .Die llanptursache hievonHegt darin, weil der Mandarin, von der wahrenLage des Klägers unterrichtet, gewöhnlich diehalbe Summe für seine Muhe verlangt, und imFall »ie ihm verweigert wird, sich der Klagenicht annimmt.

5. Sind Gilden und Innungen vorhanden ? Nachwelchem Grundsätzen bestehen sie?

A n t wo rr. Alle Handwerker sind durch Ge-sellschaften verbunden, und haben ihre Ältesten,ln Danton haben dio verschiedenen Zünfte nogar

ihre eigenen Straften: StraCsen znm Beispiel, dienur von Schneidern r andere die von Schustern,Glasern , Apothekern u. s. w. bewohnt werden.Sie geben ihre eigenen Feste, zu welchen ge-wöhnlich Comödiauten gomietliet werden ; und eswird bekannt gemacht, dais an dem und dem