Band 
Zweiter Theil, Zweite Abtheilung.
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glieder derselben unter einander gemeinschaftlichund einzeln der Regierung verantwortlich sind ;und dieses Gesetz i>st höchst wichtig, da die Re-gierung bei diesen Gesellschaften nicht leicht ver-lieren bann. Beim Kohong in Canf.on ist es nurder erste Kaufmann, au welchen die Regierungsich hält.

i5. Wie wird es mit Bankerotten gehalten?Was für Gesetze bestehen überhaupt we-gen Schuldner?

Antwort. Die Art und Weise, wie man beiNichtzahlungen von Schulden verfährt, ist schonin der früher ertheilten Antwort auf eine ähnlicheFrage erwähnt worden. Bin besonderer Ge-brauch soll attfserdem in China , vielleicht abernur bei Eintreibung geringerer Schulden, Statt lin-den, obgleich mau mich versichert hat, dafs selbstKaufleure des Kohongs diesem Verfahren ausge-setzt sind. Der Neujahrsabend soll zur Liquida-tion der Schulden bestimmt seyn. Wer vor die-sem Abende nicht zahlt, kann von seinem Credi-tor ungehindert, und ohne dafs er sich wehrendviif, gemilshandelt werden; dieser hat sogar dasRecht, das Ifausgerätb des Schuldners zu zer-schlagen, und andern Unfug zu treiben. Nachder Mittemachtsstunde hört alles auf: man sölmtsich alsdann sogleich wieder aus, und trinkt zu-sammen auf das neue Jahr. Folgender Recbls-gang soll bei Processen gewöhnlich seyn. DieKläger , so wie der Beklagte, wählen sich einenBürgen, welcher für die gute Sache seines Gien -