Band 
Erster Band.
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doch daß Er denen Herren Bürgermei-stern und dem Rahtbauß , Tags undNachts , gewannen stehn und gewarttgseyn soll.

Dem Schuldtheissen soll er in und ne- Wie auchven dem Gericht gebührlicher maßen ab- Schulde,warten , vermdg der auf dem Gerichthauß heissea.befindlichen Ordnung.

. Zu einigen Sachen in währendem Ge- So« imricht soll er nichts reden, er werde dann Gcnchtvom Schuldtheissen oder Stabhalter um d!n!ai«*be-Berichts oder anderer Ursachen wegen be- fragenfraget.

Wann er krank oder sonsten nicht im In Abwe.Stand abzuwarten, soll er einen ehrlichenMann, der seine Stelle, bis er vorhan- je.den seyn kan, versehe, zur behorigen Ab- manv be.wart bestellen. besrn.

Seine Belohnung.

Aus dem Amt Frau-Münster achtMütt Kernen, sechs Eimer Weilt, undLehen Gulden Gelts.

Aus dem Korn-Amt, sünf Viertel Ker-nen zum Gut-Jahr.

Aus dem Salz - Haus ein Viertel Salz.

Aus dem St Biafi-Amt am Stam-pfeubgch, ein Diken Gelts.

Aus dem Wettinger - Haus auch so viel.

Aus der Stift Schenkhof im Herbst,fünf Köpf Most.

Jährlich:

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