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doch daß Er denen Herren Bürgermei-stern und dem Rahtbauß , Tags undNachts , gewannen stehn und gewarttgseyn soll.
Dem Schuldtheissen soll er in und ne- Wie auchven dem Gericht gebührlicher maßen ab- Schulde,warten , vermdg der auf dem Gerichthauß heissea.befindlichen Ordnung.
. Zu einigen Sachen in währendem Ge- So« imricht soll er nichts reden, er werde dann Gcnchtvom Schuldtheissen oder Stabhalter um d!n!ai«*be-Berichts oder anderer Ursachen wegen be- fragenfraget.
Wann er krank oder sonsten nicht im In Abwe.Stand abzuwarten, soll er einen ehrlichenMann, der seine Stelle, bis er vorhan- je.den seyn kan, versehe, zur behorigen Ab- manv be.wart bestellen. besrn.
Seine Belohnung.
Aus dem Amt Frau-Münster achtMütt Kernen, sechs Eimer Weilt, undLehen Gulden Gelts.
Aus dem Korn-Amt, sünf Viertel Ker-nen zum Gut-Jahr.
Aus dem Salz - Haus ein Viertel Salz.
Aus dem St Biafi-Amt am Stam-pfeubgch, ein Diken Gelts.
Aus dem Wettinger - Haus auch so viel.
Aus der Stift Schenkhof im Herbst,fünf Köpf Most.
Jährlich:
Von