Band 
Erster Band.
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sürderlick) und ohne Ansehen der Personerfüllen, und an denen Ganten sich derhalten, was die Gant-Ordnung ihm an-befiehlst.

Seine Belohnung.

AnMüttKernen:^ ^ ^ .

Ein Eimer Wein: > Aus dem Amt

Ein Klafter Holz:

Frau-Münster.

Alle sechs Jahre ein Mantel von derStatt-Färb.

. So oft er Pfande austragen muß, vonleder Persohn i6. Schilling.

Und von denen Ganten, was die Gant-Ordnung vermag, re.

I I. Theil.

Etwelche Verrichtungen und Frey-heiten beyder Gerichten: Deßglei-Hm, wer an dieselben gehöre 2

§. i

Kb-r alle Sachen, d>°»°r d"s G? LKrrcht kommen , und mrt Ammen

-_ auch die - Streitigkeit , ^ggespro»

soll mit Recht gesprochen, und memano .seinen 5)andel gütlich zu übergeben genothiget, oder beredt, sondern MmMfreyer Willen , es gütlich anzuvertraueoder nicht, gelassen werden. «g

sBradr-Kechr.) B ^