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Dritter Band.
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oder Augstmonat/ Vor-oder Nachmittag,gänzlich abgekennt nnd verbotten haben.

Zwanzigstens; Die Forellen-Schnurlassen Wir auch dießmal fürbas mit demAnhang erlaubt bleiben, daß man sie nichtänderst seze, dann in der Höhe, als dasvon Alter herkommen ist, nnd nicht ob,sondern unter dem Hals zu Wadenschweil,und daß der Schnarch sey anderthalb El-len und der Toyß-Faden eine Elle; Glei-cher Weise erlauben Wir die Aal-Schnur,in der Meinung, daß man keinerley Ker-bel daran thun solle, dann Aeher- Kerbel,oder todte Egli, und besonders, daß nie-mand keinen lebendigen Kerbel daran thue.

Ein und Zwanzigstens; Dannethin ge-ben Wir auch, aufzusehen, die Bewil-ligung zu einer liessen Ferri zwey Beerenzu sezen, mit dem ernstlichen Beysaz; daßdie nun gemeldte Zahl nicht überschritten,solche nicht vor eingehendem Herbftmonatin den See gethan, und mit ausgehen-dem Hornung wiederum heraus genom-men ; auch zu denjenigen, allwo sich dieGleisten sammeln nnd aufhalten, sie sey-en gleich in der Treffe, oder an der Hal-den , gar keine gesezt werden sollen.

Zwey und Zwanzigstens; Die Bewer-bung der Fischenzen betreffend, so soll jeg-licher Weidmann, der seine habende Faach

und