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Vierter Band.
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Dieses alles nun eines jeden Herz und Ge-wissen desto kräftiger anzudringen, haben auchdie Prediger in jeder Gemeind den Hochobrig-keitlichen Befehl, der jeweilig jährlichen Ver-kündigung dieses höchst wichtigen Mandats, eine,die Nothwendigkeit Gottgefälliger Sonntaqs-feyer, und eines vernünftigen ChriftgeziemeudenGottesdiensts überzeugend - darstellende Predigtvorgehen zu lassen; und Unsern Verordnetenzur Reformation liegt es ob, auf alle möglicheMittel bedacht zu seyn, alle und jede, so widerdieß Unser beftgemeyntes Mandat handeln, so-wol durch sich selbst, als durch zu veranstalten-de, getreue mrd «»parteyische Laydungen (wozubesonders alle Kirchen - und Scbuldiener, alleStillftänder, und insgemein alle Geistliche undWeltliche höhere und niedere Beamtete, undwem immer die Ehre Gottes und Unser allerwahrer Wohlstand angelegen ist, freund - ernst-lichst hiermit aufgemahnet werden) zu entdeken,und mit Geldbuß, Gefangenschaft, Stellung fürden Stillstand ald anderer Angemessen befinden-der Weise zu bestraffen: Alles in der heilsamenAbsicht, und Hoffnung, die wahre Sonntags-Heiltgung, und den Christgezremenden Gottes-dienst und Wandel zur Beförderung der EhreGottes und Erzielung alles Göttlichen Segens !für Unser Stadt und Land mit sothanen eifrigen fBestrebungen unter Uns wieder herzustellen und >zu bevestnen.

Geben, den i2ten Tag May nach der gnadenreichenGeburt unsers Heilands, gezählt Eintausend, Sie-benhundert, Sechsjig lind vier Jahre.

Canzle)> der Stadt Zürich.