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Handbuch zum Militairunterricht für Schweizeroffiziere aller Waffen : als Versuch eines Vertheidigungssystems der schweizerischen Eidgenossenschaft / [Johannes Wieland]
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285
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Lieft Erhöhung ins Feld verlaufen/ welches ein GlaziSgenannt wird.

L18) Brustwehr/ Bank und GlaziS müssen also solcher-maßen berechnet werden/ daß man mit dem Graben dienöthige Erde erhält/ und dergestalt angelegt seyn/ daßdie Vertheidiger hinter der Brustwehr gedeckt auf den An-greifenden schiessen nachher aber von der Krone derselbendie aus dem Graben zum Sturm vorbrechenden Feinde/ mitder blanken Masse herunterstoßen können.

Die Höhe des GlaziS soll demnach immer wenigstensfünf Schuh tiefer seyn als jene der Brustwehr/ um demdort angelangten Feind nicht den Vortheil einzuräumen/Senkschüsse gegen das Werk zu richten.

5is) Für Feldschanzen kann das Profil der Werke auffolgende Proportionen angenommen werden:

») Höhe der Brustwehr 6 bis 8 Schuh.

b) Dicke derselben 6 bis 18 Schuh.

c) Höhe der innern Bank i Vr bis 3 V: Schuh.

ä) Breite derselben 3 bis 4 Schuh.

«) Abdachung der Brustwehr i auf 6 Schuh Dicke.

k) Innere Böschung derselben '/z der Höhe.

g) Äussere - - gleich der Höhe.

K) Die Bcrme ist breit 2 bis 3 Schuh.

i) Tiefe des Grabens 6 bis 12 Schuh.

L) Die Breite des Grabens ist in Proportion mit derHöhe und Breite der Brustwehr/ wie 6 zu 3/ also 7 bis 9Schuh. Hiczu wird aber noch die Höhe und Länge des Gla-ziS gerechnet/ welches also die Grabenbreite auf 8 bis 13Schuh bringen kann.

i) Die Böschung des Grabens ist s/z oder V» von derBreite desselben.

m) Das GlaziS hat die gleiche Höhe als die innereBank/ die Länge desselben ist 18 bis 24 Schritt.

32v) Die verschiedenen Arten des Erdreichs/ von wel-chen die Verschanzungen erbaut werden/ benöthigen in diese»Proportionen mehr oder minder bedeutende Abänderungen/und je nachdem das ganze Werk, oder auch nur eine oder

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