Band 
Erster Band.
Seite
199
JPEG-Download
 

loShaltung wegen des erlittenen Verlustes. Der Kaiservon Rußland und der König von Preußen wurden Ge,währleister dieses Friedensvertrages.

Als denselben Boulay de la Meurthe, derStaatsrath, ( 28 sten November) dem gesetzgebenden Kör-per vorlegte, war eben dieses Mannes heftiger Tadelvon Baierns ehmahligen Verfahren gegen Frankreich ,der unverdächtigste Lobspruch auf BaiernS Treue undRechtlichkeit in Erfüllung von den Pflichten eines ReichS-standes gegen das deutsche Reich. Selbst der TribunDesrenaudeS anerkannte dies in seiner Rede vor denfranzösischen Gesetzgebern (am rüsten Dezember), indenier sich nicht verbarg, wie die staatsthümliche Stellungeines Landes, von Baierns Größe und Lage, immerdarvom Ereigniß des Augenblickes und der Einwirkunggrößerer Mächte abhänge.

Gleich nach Abschluß des Friedens wurde auch derBeschlag von allem pfalzbaierischen Eigenthume jenseit--eS Rheines aufgehoben. Nur in der obern Pfalz blieb«in (schon im July) eingerückter österreichischer Heer-haufe von z.ooo Mann bis Anfang Oktober- bei Wei-den, Schönste und Bleistein stehen, weil der Wienerhofdort mehrere Lehen in Anspruch genommen hatte.

Eben diesen Hof schien damahls, und als er demGrundsatz beigestimmt hatte, man müsse die weltlichenFürsten durch verweltlichte Besitzungen geistlicher Fürstenentschädigen, eine Hoffnung lebhaft zu reitzen, die ihnschon in vergangnen Jahrhunderten mehrmahls bewegthatte: nämlich den Kurfürsten von Baiern vielleicht zugewinnen, seine Lande bis zur Jsar an Oesterreich , gegenEmpfang eines großen Theils geistlicher Staaten und