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eine ausserordentliche Kriegssteuer ausgeschrieben, unddann die Verwendung derselben an die verschiedenen Kreise,als Vergütung der den baierischen Truppen geleistetenVerpflegung, bekannt gemacht.
Sowohl den gesammten Schuldenstand des Staatszu bestimmen, als, ihn, binnen so Jahren allmahlig zutilgen, empfleng eine besondere Commission ( 20 . August1811) die Aufgabe, und zur Lösung derselben wurdenihr, als Mittel, der Ertrag des ganzen Malzaufschla»ges, die Capitalien aller Schuldentilgungscasscn derKreise und der Centralcasse, der Erlös von einem Theilder Baireuther und Regensburger Domänen, der reineAbtrag einer einzuführenden Tabaksregie und der Com-sumtionsaufschlag von eingeführten Waaren des Auslan-des angewiesen. In Verbindung mit jener Commissiontrat eine andere zur Liquidation der Schulden in Thätig-keit ( 7 . November 1811), welche die Masse der Gläu-biger in Classen theilte. War nun gleich der erhöhteMalzaufschlag (seit 11 . Februar 1811), die Einführungder Tabaksregie (20. August 1811) und die neue Zoll-u»d Mauthordnung (2Z. September 1811), zuletzt wie-der eine neue Besteuerung des Volkes, (doch hoffte manauch durch die Regie Anbau und Fabrication des Tabaksim Lande zu befördern:) so beurkundete doch die Re-gierung von Baiern damit ihre Rechtlichkeit gegen dieGläubiger und befestigte sie dadurch den Staatscredit.
Bis eine möglichste Vereinfachung und Gleichstel-lung der unmittelbaren Abgabe» ausführbar gemacht wer-den konnte, führte der Kdnig (22. November 1811)ein gleichförmiges Steuerprovisorum ein. Nur die Für-stenthümer Baireuth, Salzburg, Berchtesgaden , daö