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Vierter Band.
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fugnisse, die S?. Majestät der König mir für die Dauer desKrieges eingeräumt haben. —Machet, biedere Bewohner der Ge-birge und Thäler, daß ich sie gegen Niemand von Euch anwen-den muß und kann. — Ich bin mit Lausenden Euerer Sohnezufrieden, die in den Reihen der königlichen Armee stehen. —^ie zeichnen sich bei allen Gelegenheiten durch Gehorsam, Ord-, Frohsinn und Liebe gegen Ihren König aus. -- Machet,2hr Bäter und Anverwandte dieser Kinder, daß ich »ach geen-betein Kriege gleiche Rechenschaft von Euch dem König und demVaterland« ablegen kann. — Nur gegen die, welche a) sich bei^uch einschleichends Ruhestörer aufnehmen, sich ihrer nicht hab-haft machen, oder sie nicht anzeigen, L) welche Ausreißer, esseien diesseitige oder fremde, verheimlichen, sie nicht arretiren,^ welche eigene oder fremde Waffen oder Munition sammeln,bewahren und verheimlichen, 6) welche Proklamationen, die dieKörung der Ruhe und Ordnung bezielen, oder wenn ihnen de-*e» zukommen, nicht auf der Stelle ihrer Obrigkeit anzeigen,^erde ich die militärischen Strafgesetze eintreten lassen. Indemdaher solches zu Jedermanns Warnung kund mache, wird zu-gleich befohlen , daß jeder Uebertreter obiger Artikel in meinHauptquartier abgeliefert werden solle, um von dem bestehendenMilitärgericht abgeurtheilt zu werden. Zugleich wird bekanntgemacht, daß jede Gemeinde, welche sich der Verfehlung gegen^»en der obigen Artikel schuldig macht, wenn sie die Verbrecherb»rch eigene Schuld nicht arretirt zu haben überwiesen ist, vonchter Obrigkeit mit einer Geldstrafe von tausend Gulden be-b*gt wird.

Gegeben in meinem Hauptquartier zu Braunau am g. Sep-tember igiz.

Der commandirende General

Graf von Wrede.

'V. 7t«s Buch.

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