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Unterhandlungen in Paris in Bezug aufBayern . Abtretungen, Erwerbungen,vorbehaltene Ansprüche.
Schon im Anfang dieses Buches haben wir gemel-det, daß der König Maximilian von Bayernwährend deS Wiener Congresses, gestützt auf die am8 . Oktober 1813 zu Ried, und am 3 . Juli 1814 zuPariö abgeschlossenen Vertrage, seine wohlerworbenenRechte, auf vollständige Entschädigung für die an Oester-reich gemachten und noch zu machenden Länder-Abtretun-gen geltend wissen wollte. Eben so ward gemeldet, daßdiese Rechte, deren Anerkennung dem bayerischen Staatemöglichsten Zusammenhang verleihen sollte, durch den vomFeldmarschall Wrede (unterm 23 . April 1815 ) mit denMinistern der vier großen Mächte abgeschlossenen undunterzeichneten Vertrag anerkannt worden waren. Indem ersten Artikel dieses Vertrages hatte das Haus Oe-sterreich auf die Abtretung eines großen Theils des Erz«bisthums Salzburg und auf einen Theil des Jnnviertelöverzichtet, weil sich immer größere Schwierigkeiten erho-ben, die in jenem Vertrage dem Hause Bayern für jeneAbtretungen zugesicherten Entschädigungen auszumitteln,besonders aber den verheißenen möglichsten Zusammen-hang des bayerischen Staates herzustellen *). Noch ward