bel jener Gelegenheit erwähnt, daß der letzte zu Wien abgeschlossene Vertrag (23. April 1815) bei Auflösung deSWiener - Congreßes noch nicht ratificirt war, weil diedeutschen Fürsten , welche zur gerechten EntschädigungVayernS die Hand bieten sollten, ihre Einwilligung fortund fort verweigerten. Gleichzeitig mit den Verathun«gen, welche in Bezug auf die endliche Gestaltung Eu«ropens, und in Bezug auf die neueren Abtretungen Frank-reichs im Jahre 1815 in Paris begonnen waren, kamenabermals auch die Territorial - Angelegenheiten Deutsch-lands zur Sprache. Ja es wurde eine am 3. Novemberentworfene Uebereinkunft, am 20. November von dengroßen Mächten genehmigt, welche durch den Inhalt ih-res 7- Artikels, über Bayerns künftiges Geschick unab-änderlich entschieden zu haben schien. (Beilage 10.)
Dieser neuen, unerwarteten Bestimmung der künfti-gen Gestaltung Bayerns, versagte jedoch König Maxi-milian seine Genehmigung um so mehr, als durch Er-füllung derselben dem Hause Oesterreich mehr bewilligtward, als es selbst im Vertrag von Paris vom 3. Juny1814 verlangt hatte. Ja der zu Ried abgeschlosseneVertrag ward insofern nicht erfüllt, als der Zusammen,hang des bayerischen Staats gänzlich unterbrochen, dieSicherheit desselben gefährdet wurde. Denn Bayern ward südlich bis zum Boden-See, nördlich von Böhmen umspannt und sollte nun noch überdieß in dem PuncteSalzburg einen Waffenplatz verlieren, von welchem ausBayerns Hauptstadt jeden Augenblick bedroht werdenkonnte. Aber auch in finanzieller Hinsicht sollte Bayern ,als Folge jener Anforderungen, einen Verlust erleiden,welcher im Widerspruch mit den großen Opfern stand,