daß jeder Obrist, Rittmeister und Kapitain , sich alle-mal, zu welcher Stunde es gefordert wurde, musternlassen mußte; und derjenige, welcher ausblieb, solltewie ein Mcntmacher bestraft werden.
In der Musterung mußte ein jeder sein eigenPferd, Harnisch und andere Rüstung haben, undnichts von andern entlehnen. Kein Obrist, Kapitain oder Rittmeister durfte einem andern zur Verstär-kung der Rolle Mannschaften leihen; wer hierinschuldig befunden wurde, wurde vor das Kriegsge-richt gefordert, Lffcntlich zum Schelm gemacht, unddurch den Ctcckenknecht aus dem Lager gebracht;und derjenige Soldat, welcher sich zur Musterungbei andern Kompagnien vermiethen ließ, mußle daserste und zweitemal Gassenlaufen, wurde er aberzum drittenmal betroffen, so wurde ihm der Kopfabgeschlagen. Kein Kapitain durfte einen Soldatenabdanken, den er nicht bei der Musterung vorgestellthatte. Hier bekam er seinen Passcport voist den Mu-sterkvmmissarien. Ein Reuter, welcher sein Pferdinurhwillig verdarb, um nach Hause gehen zu kön-nen, wurde zum Schelm gemacht. Kein Soldatdurfte abgedankt werden, wenn die Armee gegen denFeind marschirte. Der Offizier, welcher dawider han-delte, verlor das Leben; und der Soldat, dem dieErlaubniß gegeben war, wurde in Ketten und Ban-den gelegt."
Ueber ein zu Felde marschirendes Korps wurdejedesmal Heerschau gehalten, wie die schon erwähntei6Z8 bei Neustadt Eberswaldc. Die Truppen wa-ren dazu in Linie aufgestellt, welche der Kurfürstentlang ritt. Dann erfolgten einige Salven ausdem groben und kleinen Gewehr, worauf der Kur-