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Chronologische Uebersicht der Geschichte des preussischen Heers dessen Stärke, Verfassung und Kriege seit den letzten Kurfürsten von Brandenburg bis auf die jetzigen Zeiten / mit vielen erläuternden Zusätzen von F. v. Ciriacy
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285
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wurde als ein Meuterer angesehen und an Leib undLebe» gestraft; im Gegentheil geschah die Versicherung,daß Alles richtig nachgeliefert werden sollte.

Alles Raufen und Balgen war strenge verboten.Ein Offizier, der sich desselben unterfing, wurde sei-ner Charge entsetzt und zum Gemeinen degradirt.

Wann ein Offizier einen andern zum Iweikampfherausforderte und dabei einen Sekundanten mit-nahm, so verlor er nebst diesem das Leben.

Nach denl Duell-Edikt vom 6ten August 1688wurde», wenn auch keine Entleibung geschehen war,beide Uebertreter desselben ihrer Aemter entsetzt, undmit dem Schwerte gerichtet, wenn eS Adelige, mitdem Strang, wenn es Bürgerliche waren. Der Kör-per eines entleibten Adeligen ward auf dem Schind-anger verscharrt, und der eines Bürgerlichen an denGalgen gehangen. Die Güter des am Leben ge-bliebenen konfiszirke man. War er enttvichen, sowurde die Exekution an seinem Dildniß vollzogen,nicht weniger auch an den Sekundanten eben diesesUrtheil vollstreckt, wenn auch das Duell nicht wirk-lich zu Stande gekommen war. Sogvr erhielt einDiener, welcher ein Karte! wissentlich überbracht, oderdie Ausforderung mündlich gethan hatte, zwei bisdrei Jahre Fcstungsarrest.

Derjenige, welcher seinen Kameraden mit demStocke drohte, wurde auf ei» Jahr und bei wirklicherThätlichkeit auf 20 Jahr zur Festung verurthcilt.Es mußte auch im letzter» Fall der Thäter dem Be-leidigten kniend Abbitte thun. Diesem stand es zu-gleich frei, ihm so viel Stockschläge zurück zu geben,als er selbst erhalten, und wenn er eS nicht that,so mußte ihin der andere dafür danken.