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ihr» Unterthalienpflicht gehorchend, einzustellen, (kurz
daö Kanton-System. "
„Die Sache ging unter dieser Form nach Wunsch,und eben deswegen immer weiter. Kcincö MenschenKind lang genug an Gestalt blieb ausgenommen.Wer austrat, dessen Erbtheil ward eingezogen, unddie Eltern wurden bestraft. DaS Volk, daö seit hcmdreißigjährigen Kriege in diesen Gegenden so zu sa-gen erst wieder neu aufgesproßt war, ließ sich allesgefallen.''
„Aus diesem kräftigen Gebrauch der unumschränk-ten Gewalt, entstand eine treffliche Soldatenart, vonGesielt ansehnlicher Männer, zum Theil begüterterLandlcute und wohlhabender Bürger. Weil es inKurzem nicht mehr thunlich war, so viel Aerme demFeldbau und dem städtischen Gewerbe zu entziehen,
Die im Text erwähnt, würd« das Land in Kanrons ge-theilt, und jedem Regiment ein solcher angewiesen, auswelchem cS die ihm nöthigen oder fehlenden Leute zu jiehenberechtigt war. Diese Kantons wurden Anfangs im Durch-schnitt bei einem Infanterie-Regiment zu 2000, bei einemKavallerie-Regiment aber ,u rguo Feuerjiellen angeschlagen,Pon der Kontvn Einthcilung ausgenommen waren- die Her-iogthünier Kleve und Geldern. D>e Fürstenthümer Ostfriec-land,MöcS, Neufcharel und Walengin. Die Grafschaften Lingen ,recklenburg, ei» Theil der Grafschaft Mark , und die steh«tzchstsisch-n GebirgSkreise, Ferner- die Städte Berlin , BreS.lau, PotSdam, Brandenburg , Altstadt Magdeburg und Dan-,ig, so wie endlich einige kleine Distrikte in dex Kurmark.Am Februar - Stärk der Jahrbücher der Preußischen Monar-chie wird die Summe sämmtlicher kankonfreien Personen,Mir Inbegriff der durch mehrere Kanton - Reglements ausge-nommen-» höher» Klassen, imgleichrn der Juden, Kolonisten,»10 Mcnpnisien, auf e,7oo.a»e> angeschlagen, also beinaheder t-le Theil der gesammren Bevölkerung d-S SiaatS. Dochstus nach der Bemerkung der Stammlist- von, Jahr 179gdie Erädre Königc-bcrg, Warschau und Posen unrichtig alLkglitonftti in dstskk Drrrchnmig mir aufgrnommen worden,