General-Adjutantur auf unmittelbare Verfügungdes Königs bearbeitet. Die geheime Kriegs-Kanzlcimachte dazu die Ausfertigungen.
Nach der Einsetzung eines Ober-Kriegs-Kollegi-lims im Jahr 1787 wurden weiterhin nur die Vcr-fassungs- und persönlichen Angelegenheiten aus deinKabinet geleitet. Das Ober-Kriegs-Kollcgium um-faßte dagegen alle übrige Verwaltungsgegenständedes Kriegswesens vorzüglich in materieller Hinsicht.Kdnig Friedrich Wilhelm II. konstituirte es den25stcn Juni erwähnten Jakrs, indem er den dazuernannten und sich deshalb in, Fürstcnhause zu Ber lin versammelten Generälen und Stabs-Offiziereneine auf die Stiftung Bezug habende Anrede hielt,auch die Instruktion für die verschiedenen Departe-ments durch den General -Adjutanten Obersten v. G eu-sau vorlesen ließ.
Das Obcr-Kricgs-Kollegium bestand nun
1) aus einem Ober-Präsidium welchem vorstanden7der Herzog von Vraunschwcig als Ober-Präst-dent, der damalige General der Infanteriev. Möllen dorf als Vize-Obcr-Prasidcnt, derGeneral -Leutnant Roh dich als Kriegs-Präsi-dent und erster Kriegsminister; endlich der Ge neral -Major v. K an n cwurf als Vize-Kricgs-Prasioent.
2) Aus folgenden 7 Departements:
istcs Qcp. für die Angelegenheiten der Infanterie.2tes - - - - - Kavallerie.
ZtcS Dep. für das Artillerie-Wesen.
4teö - - - Korps de Genie,
ötes - - - VerpstegungSwesen.