Band 
Erste Abtheilung.
Seite
208
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Volt nun an wevde» die Uebungen in alle» Schiff°cwbesten, mit den Kanonen und mit dem Kleüigewebr täglichgetrieben. Da der wachhabende Offizier am Besten weiß,ob nothwendige Schiffsarbeiten zu verrichten find »der nicht,folglich ob zu dieser oder jener Uebung Zeit ist, so hangt esohne höher« Erlaubniß von ihm ab, die eise oder anderedurch die Maimschast vornehmen zu lassen. Es ist eine vor-zügliche und sthächare Eigenschaft eines Seeoffiziers.,Schiffers und Bootsmanns, die Mannschaft fortdauern-beschästigeu zu wissen, um sie in beständiger Thätigkeit zuerhalten.

Zweyter Abschnitt.

Die Uebungen.

Da der größte Lbeil der neuangeworbcuen Schiffsmann-schaft anfangs ganz ungeübt und nnt allen Theilen des Schiffsunbekannt ist, so müssen die Leute »ach und nach in allem,was das Rundholz, das Lau - und Takelwerk, die Segel, dieAnker- und Ankertaue, das Geschü; und andere Waffen be-trifft, genau unterrichtet, und damit sie in deren BehandlungFertigkeit und Gewandtheit erlangen, täglich geübt werde».Aber nicht nur bey den Uebungen, sondern auch bey denwirklich vorfallenden Schiffsarbeiten müssen die Unkundigenzugelassen werde», damit sie desto eher und desto mehr Dienstezu leiste» im Stande seyen.

Man säugt damit a», jedem bcsahrnen Matrosen einenoder einige Unbefahrne bcyzugesellcn, die er anzulernen hat.Sie sind beständig nm ihn, speist» mit ihm an demselben