Befehl.
lauter Beziehung auf den Befehl vom19ten April 1830, welcher den, mit demsel-ben bekannt gemachten Abänderungen derExerzir-Vorschrift für die K. WürttembergischeInfanterie vorgedruckt ist, werden hiemit denKommandv's weitere, für nothwendig erkannteAbänderungen, welche unter dem 19ten Fe-bruar d. I. von Seiner KöniglichenMajestät genehmigt worden sind, zur Nach-achtung mitgetheilt.
Diese neuen Abänderungen und Nach-träge sind auf dieselbe Weise, wie es mitden früheren geschehen ist, an den betreffen-den Stellen der^Exerzir-Vorschrift einzuschalten