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Das Militair-Justizwesen erhielt ebenfalls eine be-deutende Umformun g. Der Militair - Gerichtsstand wurdein allen Angelegenheiten der bürgerlichen Gerichtsbarkeit andie Civil-Gerichte abgegeben und nur die Angelegenheitender Criminal-Gerichtsbarkeit über Militairpersonen beibe-halten. An die Stelle der Regiments-Auditeure tratenBrigade -Gerichte. Die Strafgesetze wurden gänzlich um-geformt, und auf eine das Ehrgefühl des Soldaten erwek-kende Behandlung gegründet. Die willkührlich körperlichenStrafen wurden abgeschafft, und dagegen die Versetzungin die 2te Klasse des Soldatenstandes, bei welcher körper-liche Züchtigung stattfindet, durch richterlichen Spruch ein-geführt, auch die Arrest- und Festungsstrafen in Grade ge-theilt und aller Willkühr bei ihrer Anwendung Schrankengesetzt.
Zur Ausrechthaltung der Polizei wurde in allen Pro-vinzen eine Gensd'armerie eingeführt.
Als kommissarische Unterbehörde des Kriegs-Ministe-riums wurden gleichzeitig mit diesem die Kriegs-Commissa-riate errichtet. Ihrer besondern Aufsicht wurde die Aus-rüstung, Verpflegung, Bekleidung, die Oekonomie der Trup-pen und das gesammte Fuhrwesen übertragen. In allendiesen Verwaltungszweigen fanden wesentliche Veränderun-gen statt. Die Geschäfte der ehemaligen Regiments-Quar-tiermeister wurden Officiercn übertragen, die Verwaltungder kleinen Montirungsgelder den Compagnie-Chefs entzo-gen und besonderen Regiments-Commissionen übergeben.Die Beurlaubungen für Rechnung der Compagnie- undSchwadrons-Inhaber hörten zugleich mit dem Ausländer-System aus, die Gewehr-Gelder wurden abgeschafft, denCompagnie- und Schwadron-Chefs ein höheres festes Ge-halt bewilligt. Für die übrigen Officiere wurden für denFall des Krieges Gehaltszulagen, erhöhet« Rationen undPortionen bestimmt, auch im Frieden wurden Namral-Ra-tionen für die Officier-Pferde, für die Subaltern-Officiereder Cavallerie und Artillerie Chargenpferdc eingeführt; fürden Soldaten Natural-Brodportionen im Frieden und im