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Zu den wesentlichen Armee-Einrichtungen nach demFrieden des Jahres 1815 gehören noch:
1) Die Einrichtung von Brigade -, später Divisions-Schulen für Portepeefähnriche und Freiwillige, und eigenerLehranstalten bei dem Artillerie- und Ingenieur-Corps.
2) Die Bewilligung von Zulagen für die 30 ältestenSoldaten jeder Compagnie und Schwadron.
3) Die Verbesserung des Zustandes der Festungs-Baugefangenen , durch angemessenere Pflege, Nahrungund Bekleidung.
Im Jahre 1817 wurde zu Berlin ein Reit-Institutunter dem Namen: Militair-Reit-An stall errichtet,in welchem Officiere, Unter-Officiere und Gemeine derCavallerie im Reiten, in der Behandlung und Kenntnißdes Pferdes, dem Zureiten der Nemontepserde re. unter-richtet werden sollten. Der Anstalt stand ein Stabs-Officier als Director vor, dem ein Personale von Osficie-ren und Stallmeistern beigegeben war. Von jedem Ca-vallerie-Regimente wurden 2 Unterofficiere und 2 Gemeine,und von jeder Cavallerie-Brigade ein Subaltern-Officierzur Anstalt commandirt, und jährlich abgelöset. Späterdurfte auch die reitende Artillerie Theil daran nehmen. —Im Jahre 1820 erhielt die Militair-Reit-Anstalt, nachder Analogie des gleichzeitig errichteten Lehr - Bataillons,eine veränderte Stellung unter dem Namen: Lehr-Esca-Hron. Sie ward der zweiten Garde-Cavallerie-Brigadeattachirt, und erhielt die Bestimmung, nächst einer gutenCampagnen-Reiterei, zweckmäßige Dressur der Remontenund die nöthige Gleichheit in allen Dienstzweigen des ein,zelnen Reiters zu begründen. Die für die Lehr-Escadronfestgestellten und erprobten Instruktionen sollten der Cavallerieder Armee zur Norm dienen. Im Jahre 1821 wurde derEtat der Lehr-Eskadron dahin verändert, daß per Regiment1 Unterofficier und 3 Gemeine, per Cavallerie - Brigade1 Subaltern - Officier, und von der reuenden Artillerie4 Officiere und 16 Artilleristen zu derselben commandirtwurden.