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Stammliste der königlich preussischen Armee seit dem 16ten Jahrhundert bis 1840
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Im Lauft dieser Zeit fanden noch folgende Truppen-Errichtungen Statt:

Außer den schon bestehenden 8 Rheinischen Landwehr-Infanterie- und 24 Cavallerie-Negimcntern wurden indem Herzogthum Sachsen 4 Landwehr-Infanterie.-Regi-menter, in Westphalcn 5 Landwehr-Jnfanterie-Negimenter,im Herzogthum Posen 2 Landwehr-Regimenter und in West- preußen ein drittes Landwehr-Infanterie-Regiment errichtet.

Jedes Landwehr-Regiment wurde von 3 Bataillonenin 2 Bataillone ersten und 2 Bataillone zweiten Aufge-bots, und die Cavallerie-Regimenter zu eben so vielenLandwehr-Escadronen ersten und zweiten Aufgebots for-mirt, und jedem Bataillon eine dieser Escadrons, so wiejedem Regiment eine Artillerie-Compagnie beigegeben, unddemnächst jedes Landwehr-Regiment einem Linien-Znfan-terie-Negiment zugetheilt.

Zur Belohnung und Anerkennung des Wohlverhaltensder Landwehr wurde» aus Abgaben sämmtlicher Regi-menter derselben 4 Garde- und 4 Grenadier - Landwehr-Bataillone in den verschiedenen Provinzen der Monarchiegebildet, ungleichen ein zweites Zägerbataillon, das Rhei-nische Schühenbataillon und die Infanterie-RegimenterNr. 33. und 34. errichtet.

Die Artillerie wurde in 9 Brigaden, jede derselben in3 Abtheilungen, diese zu 4 Fuß- und 1 reitenden Com-pagnie; ebenso das Ingenieur-Corps m 3 Brigaden (jetztZnspcctionen) und in 9 Pionier-Abtheilungen, jede der.selben zu 2 Compagnien formirt.

Eine Artillerie-Brigade und eine Pionier-Abtheilungwurde dem Garde-Korps einverleibt.

Die Bildung eines Landwehr-Regiments für Stral-sund und zweier Landwehr-Regimenter für Posen, so wiedie Verbindung der vorhandenen Landwehr-Cavallerie mitjedem Landwehr-Negimente, wurde vollendet. Nach demFrieden wurde die Landwehr bis auf ihre Stämme, derVorschrift gemäß, beurlaubt, und ihre jährlichen Uebungenund Musterungen angeordnet.