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Stammliste der königlich preussischen Armee seit dem 16ten Jahrhundert bis 1840
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oder 1 Jahre für Inländer, die Zeit von 0 Jahren nichtübersteigen soll.

Das Cadetten-Corps ist, seiner Bestimmung als Pflanz-schule für das Offlcier-Corps der Armee entsprechend, mi-litairisch organisirt. Die Zöglinge tragen daher Uniform,und sind, unabhängig von den Lehr-Klassen, in denen siesich befinden, in Compagnien eingetheilt. Eine jede Com-pagnie wird von einem Capitain oder Stabsofficier alsChef befehligt, und befindet sich bei einer jeden Compagnieaußerdem noch ein Premier-Lieutenant als Stellvertreterdes Compagnie-Chefs, so wie 2 aus der Armee zur Dienst-leistung eommandirte Seconde-Lieutenants und beim Haupt-Institute 1, bei den Provinzial-Jnstitutcn aber 2 Can-didaten der Theologie oder Philologie als Gouverneure.

Die obere Leitung des Cadetten-Corps in allen seinenBeziehungen, befindet sich in den Händen des Comman-deurs sämmtlicher Cadetten-Institute; mit seiner Stellver-tretung in den einzelnen Instituten sind deren Comman-deure beauftragt.

Die beim Cadetten - Corps angestellten Officiere findwirklich active Officiere der Armee, deren Zurücktritt indieselbe, nach mehrjährigem Dienste im Cadetten - Corpsund nach Maaßgabe der Umstände, erfolgen soll.

In Bezug auf die Leitung des Corps und die Auf-nahme der Zöglinge in dasselbe, steht der Commandeursämmtlicher Cadetten-Institute unmittelbar unter den Be-fehlen Sr. Majestät des Königs. Sein nächster Vorge-setzter ist der General-Inspecteur des Militair-Unterrichts-und Bildungs - Wesens der Armee, welchem mit der Con-trole des Unterrichts, auch in Bezug auf alle rein dienst-liche Verhältnisse des Cadetten-Corps, die Befugnisse einescommandirenden Generals übertragen sind. Als seine Ober-Behörde aber hat der Corps-Commandeur das KöniglicheKriegs - Ministerium, sofern demselben die obere Aufsichtüber alle militairischen Institutionen zusteht, vorzugsweiseaber, in Bezug auf alle Kassen- und Administrations - An-gelegenheiten, zu betrachten.