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und mit durchaus brauchbaren Pferden der Garde Cav.-Regimenter beritten gemacht.
Ersah. Derselbe wird nach Maaßgabe des Abgangsaus den Regimentern dergestalt bezogen, daß aus denselbendurch die Divisions-Commandeure die verdientesten undbrauchbarsten Leute ausgewählt werden.
L. Land-Gendarmerie.
Uniform. ») Die zu Pferde ist der Armee-Gendarmerie, mit folgenden Ausnahmen, ganz gleich ge-kleidet: Statt der Helme, Czakots mit dem Grenadier-Adler und weißem Haarbusch, sobald sie im Parade-An-züge zu Fuß erscheinen; Schulterklappen von der Grund-farbe des Collets und auf denselben die Nummer der Bri gade in rother Schnur. Die Land-Gendarmerie trägt weißeBandeliere und schwarze Säbelkoppel. Die Chabracken sinddunkelgrün, mit zwei kornblauen, an den äußern Seilen undin der Mitte roth vorgestoßenen Streifen beseht.
b) Die zu Fuß ist der reitenden ganz analog ge-kleidet, nur trägt sie auf den Czakots schwarze Haarbüsche.
Die Offiziere der sämmtlichen Land-Gendarmerie sinddem oben bezeichneten ganz analog-gekleidet, tragen aberRöcke mit einer Reihe Knöpfe und, statt des Czakots, Hütemit weißer Feder und der Cavallerie-Agraffe.
Diejenigen Officiere und Mannschaften, welche früherim Garde-Corps gedient haben, tragen auf dem Aufschlageine gelbe Litze. Die etatsmäßigen Wachtmeister „ersteWachtmeister" tragen auf den Schulterklappen eine schwarzund silberne Tresse.
Zweck und Organisation. Die Land-Gendarme-rie ist im Allgemeinen bestimmt, die Polizei-Behörden inErhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnungim Innern des Staates, und in Handhabung der deshalbbestehenden Gesetze und Anordnungen, zu unterstützen. Esist mithin Jedermann schuldig, mit Vorbehalt der nachherzu führenden Beschwerde, den Aufforderungen und Anord-