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Stammliste der königlich preussischen Armee seit dem 16ten Jahrhundert bis 1840
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331
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nungcn der Gendarmen sofort unbedingte Folge zu leisten,und steht die Gendarmerie überhaupt, so wie jeder einzelnezu derselben gehörige Officier, Wachtmeister und Gendarme,der im Dienst ist, sowohl in dieser Rücksicht, als insonder-heit auch in Beziehung aus Unverletzbarkeit und auf Be-strafung der ihm widerfahrenen Widersetzlichkeit und Be-leidigung, zu Jedermann und namentlich auch zu allenMilitair-Personen jeden Grades, in dem Verhältniß derSchildwachen. Sie ist dem zu Folge, in Ansehung ihrerWirksamkeit und Dienstleistung, unter die betreffenden Ci-vil-Behörden und das Ministerium des Innern und derPolizei gestellt; in Rücksicht auf Oekonomie, Disciplin undinnere Verfassung ist sie militairisch organisirt und unterdem Befehl eines Generals als Chef, dem Kriegesministe-rium untergeordnet.

Die Militair- und Civil-Behörden-Vorgesetzten derGendarmerie stehen zu einander überall nicht im subordi-nirten Verhältniß, sondern die Offeriere der Gendarmeriesind als solche blos ihrem Militair - Vorgesetzten unterge-ordnet, insofern sie nicht in wichtigen Fällen persönlich zurAusführung eines Commandos an die nähere Anordnungder Civil-Behörden verwiesen sind, welchen Falls sie der-selben pünktlich zu folgen haben.

Die Gendarmerie ist in allen Provinzen des Landes,nach Maaßgabe des Bedürfnisses und der örtlichen Ver-hältnisse vertheilt. Sie hat, wenn sie gemeinschaftlich mitLinien-Truppen in Dienstthätigkeit kommt, den Vorrang.Die Gendarmen selbst haben einzeln den Rang der Unter-officiere in den Linien - Truppen, und die etatsmäßigenGendarmen-Unterofficiere den Rang der Wachtmeister unddie Benennungerste Wachtmeister".

Stärke und Eintheilung. Die Stärke des ge-sammten Land-Gendarmerie-Corps besteht gegenwärtig aus101 Wachtmeistern und 1570 Gendarmen, von denen 1121beritten und ä-49 unberitten sind. Diese sind in 8 Briga-den getheilt, von denen einer jeden ein Brigadier vorsteht.