Nachricht von dem Kriege. Cap. LVII.
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seyn mögen, so ist rathsam, daß man, vor solchen Geleiten, Partheyen zuPferd oder zu Fuß, nach Beschaffenheit des Landes, vorwegschicke. DiesePartheyen aber müssen weit über die Derter, dahin die Schirm- Geleite po-stiret werden sollen, hinaus rücken, und verkundschafften, ob der Feind, dervon dem Futter- holen benachrichtiget seyn könnte, sich nicht etwa dort herumin der Nähe verstecken, und die Futter- Knechte wegzunehmen trachten möchte.Die Officiers, welche besagte Partheyen commandiren, müssen allein die Urssachen wissen, warum man sie von den Orten abgehen läffet, auch können sie sichunter den Schutz der Geleite zurück begeben, falls man auf sie los dringenmöchte, wie denn selbigen Officiers ebener massen bekannt seyn muß, wo siedem General, der bey dem Futter- holen commandiret, Bericht von ihremZustand erstatten können.
Die Futter- Knechte müssen vor ihren Brigaden versammlet werden,hiernächst besondere Geleite von ihrem Corps, und auf jede commandirteCompagnie wenigstens einen Officier bey sich haben. Aus dem Lager abersollen sie nicht eher gehen, bis es ihnen die Generals- Person vermelden låsset,darauf denn die Futter- Knechte nicht anders, als in guter Ordnung, herunterkommen, und von dem, welcher zu deren Anführung befehliget worden, anden Ort, wo sie zu fouragiren haben, gebracht werden sollen, worbey selbigeriedoch, so viel ihm möglich, wehren muß, daß sich die Futter- Knechte nichtverlauffen, sondern solche anhalten, daß sie sich auf dem Plak, der zum Futster- holen bestimmet, lagern müssen, weil ausserdem die Wuth der FuttersKnechte, so mit der Fütterung, die sie vor sich sehen, niemahls zufrieden sind,so weit gehet, daß sie mehr darvon verderben, als mit sich wegnehmen.
Die Fütterungen, welche vorwerts hinaus angestellet werden, sind diesjenigen, so zwischen der Armee und des Feindes seiner oder dessen grossen Fesstungen vollstrecket werden. Wenn nun da das Feld offen ist, muß das Geleitstarck an Reuterey seyn. Der Umfang der Fütterung, durch das Geleite, ver-mittelst vieler Neuter- Wachten neben einander, hier und dar eingeschlossen werden, damit gedachter Umkreis von den leichtfertigen Futter- Knechten, nicht mitGewalt überschritten werde, massen diese über den Ort, wo sie Futter holen, im-mer weiter hinaus wollen; der stärckste Theil aber des Geleits soll beysammenbleiben, auch viele Partheyen weit vor sich haben, damit es bey Zeiten Nachrichterlange, wenn etwas von des Feindes Seite heran käme, mithin auch so viel Weile haben möge, daß es alle Geleite zusammen ziehen sich dem Feind entgegen stellen und die Futter- Knechte ihren Abzug nehmen lassen könne.
Ist hingegen das Land mit Holz oder einem Bach bedecket, so muß dasGeleite stärcker an Fuß- Volck seyn, und die Reuter- Partheyen sollen von denen zu Fuß bedecket, wo möglich, über das Land, so buschig oder mit einem Bach
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