Nachricht von dem Kriege. Cap. XCVII.
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Es ist ebenfalls bey nahe unnüß, wenn man eine Contrefcarpe mit Ge-walt angreiffet, weil, so bald die Winckel des angegriffenen Poligons umfaffetsind, und die gesammte Fronte des Angriffs zusammen hänget, es dem Belasgerten schlechterdings unmöglich fällt, in seinem bedeckten Wege zu bleiben, son-dern er muß solchen nothwendig verlassen. Solchemnach werde ich niemahlsrathen, einen Sturm zu wagen, es wäre denn, daß man völlig überzeuget, derBelagerte erwarte solchen nicht aus Unverstand, und ohne eine fast gänzlicheVersicherung, daß er selbigen aushalten und nicht überwältiget werden könne.Das sieben und neunzigste Capitel.
Cap. XCVII.
Von den Capitulationen.
Je Artickel der Capitulation werden von den Belagertenvorgeschlagen, welche darauf Geifeln bekommen, damitDiejenigen, welche solche dem General überbringen, ihre Sicherheit haben.Insgemein soll man einander Geiseln von gleicher Würde geben.
Ob man nun die vorgeschlagene Artickel leicht eingehen, oder einige dar-von abschlagen oder mäßigen soll, dasselbe richtet sich nach einer sehr grossenMenge Betrachtungen, die hier anzuführen zu weitläufftig seyn würde, zumahlda sie doch insgesammt auf die Erkanntniß des Generals, der die Belagerungvornimmt, lediglich ankommen.
Wenn aber die Artickel unterschrieben worden, so nimmt man entwesder ein Thor, oder den angegriffenen Ort in Besitz, nachdem man sich darüberverglichen hat. Sobald nun die Zeit herbey gekommen, da die Besatzung ausziehen soll, so führet man insgemein Ehren halber das älteste Corps hinein,welches darauf die Thore zu Bewahrung der Festung einnimmt; nach diesemaber, wenn die feindliche Truppen völlig heraus gezogen, låsset man dargesgen diejenigen einrücken, welche man zur Besagung dahin bestimmet. Denausziehenden Truppen giebet man ein hinlängliches Geleit, dieselben an denin der Capitulation bemerckten Ort sicher hin zu führen, vornehmlich aber soll manDiese gewissenhafft und unverbrüchlich halten.
Nachdem nun die feindliche Besagung ausgezogen, soll man seine ersteSorge feyn laffen, alle Wercke, die man zum Angriff angeleget, förderlichst wie-derum einzureissen und zuzuwerffen. Ehe aber gemeldete Besatzung ausziehet,wird die Artillerie, der Kriegs- Vorrath und der Proviant, so, vermöge der Capitulation, in der Festung bleiben sollen, vorhero visitiret, welches denn allemahlgemeinschafftlich, mit den feindlichen Officiers von der Artillerie und den Pro-viant- Bedienten, geschiehet; welche darauf einander unterschriebene Verzeichnisse und behörige Quittungen ertheilen, nach welchen Verzeichnissen sich derGeneral auch richtet und seine Ordres giebet, damit der Ort, mit den Sachen,daran es ihm fehlet, gebührend versehen werde.
Ins