384 Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XLVII.
kam allzu weit her und allzu entblöfset dahin, als daß sie hoffen konnte, es wer-de ihr gelingen, auch gerieth es selbiger auf keine Weise, unerachtet sie, miteinem entsetzlichen Stücken und Bomben- Feuer, bis unten an die Bresche,ja so gar auch, durch ein starckes Feuer aus den Musqueten, so man oben aufden Dächern der Häuser in der Stadt bereit hielt, bedecket ward.
Dieses Erempel wird dienen, zu erkennen zu geben, daß es bey nahe unmöglich ist, einen Haupt- Wall mit Sturm einzunehmen, so lange die Bresche,durch Feuer, so nicht vernichtet werden mögen, beschirmet wird, und selbigedurch andere Feuer, als die sie von vornen her entgegen stellen kan, ihre Gesgenwehr leistet, oder auch wenn die zu solchem Sturm bestimmten Truppengar zu weit herkommen, und ganz blos anrücken müssen,
Gleichwie ich aber von den Stürmen, so man auf Aussenwercke gethan,bereits oben geredet habe, so will ich hier weiter nichts davon gedencken, son-bern meinen Anmerckungen über die Materie der Stürme ein Ende machen,indem ich sage, daß seit der Zeit, da Mr. de Vauban die Kunst die Festungenanzugreiffen zur Vollkommenheit gebracht und gezeiget hat, wie man, durchdie Arbeit des Laufgrabens, die ganze Fronte des Angriffs einfassen, undalle Befestungen, vermittelst des Feuers einer gewaltigen und klüglich aufgeftellten Artillerie, ruiniren, ja so gar die inwendigen Theile der Wercke unddes Haupt- Walls durch die Gewalt der Bomben zerstöhren müsse: so ist eseinem Gouverneur ferner bey nahe nicht möglich, ein Werck, durch das Werckselbsten, zu behaupten, und wenn also der angreiffende alle Wercke, so die-jenigen, welche man angreiffet, beschirmen mogen, sorgfältiglich ruiniret hat,so würde es von einem Gouverneur eine allzugrosse Vermessenheit seyn, wenner sich in Gefahr sehen und einen Sturm an einer Bresche aushalten wolte,die keine andere Defenfion, als die aus dem Werck selbsten, hat.
Cap. XLVII.
Das sieben und vierzigste Capitel.
Von den Capitulationen.
B es wohl scheinet, als wenn diese Materie nur die Capitulationen angienge, welche in Ansehung der Festungengemacht werden, so werden doch meine Anmerckungen über diese Materieweiter gehen, und sich über alle Arten der Capitulationen, so ich habe machensehen, erstrecken.
Die geheime: Befchle, welche ein Fürst einem Gouverneur, vor derBelagerung feiner Festung, ertheilet haben kan, seine Besatzung nicht in Gefahr zu sehen, daß sie zu Kriege- Gefangenen gemacht werden könne, mögendemselben zu einer rechtmäßigen Entschuldigung dienen, wenn er capituliret,che die Festung in den Stand gerathen, daß solche mit Sturm erobert, oder
gezwuns