Historische und Militarische Nachrichten. Cap.XLVII. 389
Nichts desto weniger war die Gegenwehr sehr lang und hartnäckig, und derinwendige Raum der Festung, daran der Haupt- Wall nichts taugte, wardeine wichtige Zeit lang so weislich erhalten, daß, ob wohl der Feind alle Aufsenwercke, wie er solche das letztemahl angriffe, wegbekommen, und dieses Un-glück der Befagung, deren Einrichtung zur Gegenwehr, an selbigem Tage,nicht wohl vollzogen ward, so gar daß Mr. d' Asfeld, wie er auf dem WallDie Ordres selbst gab, eine tödtliche Wunde bekam, einen sehr grossen Versluft zuwege gebracht hatte, so war doch dasjenige, so vor diesem unglücklichenTage hergegangen, dem Feind so klug vorgekommen, daß, wie die Festungzu capituliren begehrte, die angreiffenden Fürsten derselbigen eine gar ehrlicheCapitulation zustunden, dadurch sie denn dem Gouverneur und seiner Besagung, blos daß sie sich vorher so wohl vertheidiget, die Ehre, so ihrem VerDienst gebührete, der Billigkeit nach erwiesen: denn die Besatzung hatte inder That nichts mehr innen, sondern war gänzlich eingeschlossen, also, daß derschlechte Haupt- Wall der Festung, von dem Minirer, ohne einigen Wiederstand, in kurzer Zeit geöffnet, und die Besatzung, vermittelst eines Sturms,leicht überwältiget werden konnte.
Im Jahr 1695. ward dem Herrn de Montal anbefohlen, Dirmüden zubelagern. Diese Belagerung wird mir Anlaß geben, zwey wichtige Anmerckungen zu machen. Erstlich über die übele Gegenwehr des Commandanten;zum andern aber über die Capitulation, dabey sich ein Zufall begab, dernach der Hand dem Prinzen von Oranien zum Fürwand dienete, in Anse-hung der Capitulation mit der Festung Namur, sein Wort nicht zu halten,und den Marschall de Bouffers in Arrest zu nehmen.
Dirinüden war zwar in Ansehung seines Haupt- Walls, obgleich son-ften Walle da waren, nach den Regeln, nicht befestiget, hatte aber doch einenguten bedeckten Weg, und fünff sehr vollständige Bataillons zur Befagung.Gleichwohl übergab der Gouverneur die Festung, nachdem der Lauff- Grabennur drey Tage davor eröffnet gewesen war, auch solten die Truppen, vermogeder Capitulation, zu Kriegs- Gefangenen gemacht werden. Als nun dieseBesatzung auf solche Maaffe übergeben worden, ließ der König Wilhelm vonEngelland den Gouverneur vor das Kriegs- Recht stellen, welches ihn dennverurtheilete, daß er den Kopf verlieren solte. In der Fortsetzung meiner Anmerckungen über die Capitulationen will ich sehen laffen, daß ich dieses Ur-theil für billig achte, obgleich diese Strenge in Franckreich nicht eingeführet ist.Vermöge der Capitulation solte demnach die Befaßung, wie alleweile gedacht,zu Kriegs- Gefangenen gemacht werden; dieweil aber, wegen der Kriegs- Gesfangenen, ein Cartel aufgerichtet war, so vermeynte der König in Engelland,daß diese Besasung, so bald er solche nur zurück forderte, ihm abgefolget wer
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