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Stammliste aller Regimenter und Corps der königlich-preussischen Armee für das Jahr 1804 : nebst Nachträgen und Verbesserungen bis zum 1sten Junius 1805
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XIV
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Die Bekleidung des Heeres erlitt mancherlei Ver- ,anderungen; die vorher eingeführten Mänrel wurden «gänzlich abgeschafft, und die Röcke wurden, zur Er- !leichterung der Bewegungen und Uebungen, verkürzt. ^Zu den sogenannten kleinen Montirungsstücken. als :Hemden, Schuhen, Stiefelletten, Halsbinden, wurde xmonatlich eine gewisse Summe ausgesetzt, von welcherdie Leute, zu bestimmten Zeiten, diese ihnen nothwen- 'diqen Bedürfnisse regelmäßig erhielten: und alle Jahre 'wurde das Heer, mit im Lande verfertigten Tüchern. 'neu gekleidet. '

Alö eine Pflanzschule für die Officiere des Heeres, «wurde die Kadmenschule zu Berlin im Jahre" 17 ,

angelegt. Zwar hatte schon Friedrich I zu Berlin , <

Magdeburg und Colberg einige wenige Kadetten uu- ,

terhalten; aber Friedrich Wilhelm zog sie sämmtlich ,

nach Berlin in ein Haus zu summen, erweiterte die ;Anstalt dergestalt, daß mehr als 202 junge Edelleute tdaselbst erzogen werden konnten, und machte zu der ,Bildung derselben zweckmäßigere Einrichtungen. Auch ,

ein eigenes Ingenieur- Corps von Zo Lfficieren wurde ,errichtet. ;

Durch alles dieses erhielt das preußische Heer Be- ,stand und Selbstständigkeit, und wurde zu einem festen, tdauerhaften Ganzen gebildet. Friedrich Wilhelm I isorgte von allen Seiten für dasselbe. Der Sold des >gemeinen Mannes wurde monatlich mit 12 Groschen ,erhdht, jeder Compagnie des Fußvolks wurden, zur ^

Fortschaffung ihrer Zelte und ihres Feldgerätheö, wel- ^

ches die Leute sonst selber trage» mußten, im Kriegezwei Packpscrde verwilligt, zur Unterhaltung in Krie-geszeiten, Vorrathshäuser in den mehrsten Festungenangelegt, und zur Versorgung für Soldaienkinder dasgroße Waisenhaus in PotSdam gestiftet.

Jährlich wurde das Heer von dem Könige selbstgemustert, und der Zustand jedes Regiments genauuntersucht. Jeder Mangel, jeder Fehler in den Uebun-gen wurde sorgfältig bemerkt, und nachher den Regi-mentern die, zu Abstellung derselben, nöthigen Befehleertheilt. Dieser Befehle sind bei mehrern Regimentern