Zweites Kapitel.
Von drn Treppen, Gewölben und Krücke».
Erster Artikel. Von den Treppen.
^ie hölzernen Treppen bestehen, wie die steinernen, aus Stufen,welche von Mauern, Wangen und Spindeln, zuweilen auch durchihren eigenthümlichen Schnitt und Verband getragen werden. DieLage der Treppen und die Form des Treppenhauses veranlassen einefast unendliche Verschiedenheit ihrer Grundrisse und Anordnungen.Sie können aus geraden Theilen — Armen — zwischen zwei Mauern,oder durch Wangen unterstützt, bestehen; sie können sich um eine odermehrere Spindeln drehen, wie die Figuren 2, 6, 9 und 13 der Ta-fel X6II andeuten; ihre Grundfläche kann- regelmäßig oder unregel-mäßig seyn.
Die Hauptschwierigkeiten bei der Anlegung der Treppen bestehenin der Eintheilung der Stufen im Grundriß, in Beziehung auf denAn- und Austritt, besonders bei Nebentreppen, deren Raum öfterssehr beschränkt ist
Wie auch die Grundfläche einer Treppe beschaffen serm mag, somuß immer die Eintheilung der Stufen gleichmäßig aus einer Liniegeschehen, welche durch die Mitte der Treppe geht. Werden Theilederselben gewunden, so muß ihre Eintheilung auf einem KreisbogenStatt finden, welcher sich an die Mitte der geraden Theile anschließt.In quadratförmigen oder rechteckigen Treppenhäusern nimmt man aufdie Theile-X, welche von den gewundenen Stufen außerhalb der ein-bcschriebenen Kreise fallen, keine Rücksicht. Die Höhe der Stufenist von 5'/- bis 6'/- Zoll verschieden, ihre Breite oder der Auftrittbeträgt 9 bis t2 Zoll.