k4i Allgemeine Bestimmungen.
Queue; die beiden Seiten heißen Flankender Kolonne, und zwar die rechte und linke.
12. Haben die Abtheilungen einer Kolonneeinen Abstand, der, von Führer zu Führer gerech-net, der Länge einer Kolonnen-Abthcilung oder derHälfte derselben gleich ist, so nennt man die Auf-stellung im ersten Falle Kolonne mit ganzemAbstände, im zweiten Falle Kolonne mit hal-bem Abstände.
iz. Haben die Abtheilungen einer Kolonneeinen Abstand, der, von Führer zu Führer gerech-net, nur sechs Schritte beträgt, so nennt man dieAufstellung geschlossene Kolonne.
14 Sind die Abtheilungen einer Kolonne inder Ordnung, wie sie in Linie vom rechten gegenden linken Flügel auf einander folgen, hinter ein-ander gestellt, so nennt man die Kolonne rechtsabma r sch i r t.
15. Sind die Abtheilungen einer Kolonne inder Ordnung, wie sie in Linie vom linken gegenden rechten Flügel auf einander folgen, hinter ein-ander gestellt, so nennt man die Kolonne linksa b m a r s ch! r t.
16. Ist eine Kolonne auf solche Art gebildet,daß die zwei Abtheilungen, welche in Linie diemittleren sind, sich vereinigt an der Tete, die übri-gen Abtheilungen aber sich hinter der Tete befin-den, und zwar die in Linie rechts der mittleren ste-henden, links abmarschirt, die links der mittlerenstehenden, rechts abmarschirt, so nennt man tieKolonne Doppel-Kolonne.