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Beweggründe

Erster Theil.

1) Die allgemeine Unvollständigkeit des erstenTheils der Ererzir-Vorschrift, welcher bloß die For-mation eines Regiments, und die Plätze der ver-schiedenen Chargen in Schlachtordnung enthielt, be-sonders aber die aufzunehmenden Vestimmnngenüber das Plänkler-Wesen, sowohl beim Fricdcns-als beim Kriegs-Stande, machten eine neue Bear-beitung dieses ersten Theils nothwendig. Hierbeiwurde gesucht dem längst gefühlten Bedürfniß abzu-helfen, einmal die Plätze der Offiziere und Char-gen in Kolonne, die sich nicht anders, als in derganzen Vorschrift zerstreut finden ließen, zusammenzu tragen, und ferner zur Erleichterung der Auf-fassung des, der Vorschrift zu Grunde liegendenFühr er-Systems die allgemeinen Grundsätzedesselben.in gedrängter Kürze darzustellen.

2) Die Bestimmung der Ererzir-Vorschrift, daßdie Rangirung der Mannschaft so seyn soll,daß die fünfzig größtenLeute einer Kompagnie in da^erste, die fünfzig kleinsten in das zweite, und die übri-gen fünfzig i» das dritte Glied.gestellt werden, hatteden großen Nachtheil, daß die im zweiten Gliedebefindlichen kleinen Leute weder über die größere"des ersten, noch über die größeren des dritte» Glie-des, was namentlich im Karree stets nöthig wird-