Allgemeine Bestimmungen.
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ir. I u Kolon n e.
I- In Kolonne a u f g a n z c m «der halbemAbstände, wenn dieBataillvn e-K v-tonnen hinter einander stehen,
44 . Der R egi in e n ts - Kom m and ant aufder Dircktivns-Seite der Kolonne, in Hohe derMitte des Regiments, zehn bis fünfzehn Schrittevon der Reihe der Führer entfernt.
45. Der R egim en ts-A djutant anf derlinken Seite des Regiments-Kommandanten, einehalbe Pferds-Länge rückwärts.
46. Befindet sich ein Stabsoffizier ieidem Regiment, der nicht als Batailloiis-Komma»-dant eingetheilt ist, so steht derselbe, wie in Linie,neben dem Regiments-Kommandanten.
Bemerkung- Stehen die mit ganzem oderhalbem Abstaube formirten Bataillons - Kolonnenauf Deplovir-Abstand neben einander, so befindetsich der Regiments - Kommandant mit dem Stabs-offizier und dem Regiments-Adjutanten in demIwischenraum zwischen den Bataillonen.
- 7 . Jeder Batalllons-Kommanda n t aufder Dircktions - Seite seiner Bataillons-Kolonne,in Höhe der Mitte derselben, sechs bis acht Schrittevon den Führern entfernt.
48. Der Sch ütz en-Offiz i e r und der S ch ri-tze n-Feldwebel jedes Bataillons, wenn die Schü-