Band 
Fünfter Band.
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Beilagen.

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die Vereinigung mehrerer einzelnen Bureaux, welche nur den Ge-schäftsgang verzögern und dem Ganzen schaden, eine bedeutende Er-sparniß herbeigeführt werden.

Von der Besoldung der Künstler.

Die Civil- und Militär-Ingenieurs haben eine fixe Besoldung;eben so verhielt es sich mit den Architekten, welche mit großen Bautenbeauftragt waren, und mit fast allen denen, welche Arbeiten auf Kostender Regierung leiteten. Die von der vormaligen Comission für dieöffentlichen Bauten unmittelbar angestellten Architekten wurdenauf die nämliche Weise bezahlt. Allein es gab mehrere andere vonanderen Commissionen und Behörden Angestellte, welche einen Souvom Livre von den Kosten eines Baus, den sie leiteten, für Zeich-nungen, Kostenanschläge, Aufsicht, Verifikation und Feststellung derRechnung in Anspruch nahmen.

Man bewilligte denselben als Bezahlung für die Zeichnungenund Kostenanschläge, wenn die Ausführung nicht Statt fand, aufden Livre.'. 3 Deniers.

Für die Aufsicht der Arbeiten. S ,

Kosten für Bureau und Gehülfen . 2

Verifikation. 2 »

Feststellung der Rechnung. 1 »

Zusammen . . 12 ,

Diese Art von Bezahlung hat zu dem Verdachte Veranlassunggegeben, daß die Architekten mehr Arbeit machen lassen, als nöthigwäre, um ihre Besoldung zu erhöhen. Es ist gewiß, daß der Ar-chitekt, welcher die Arbeiten anordnet, die Rechnungen der Unternchinerrichtig stellt und sich im Verhältniß der Ausgaben bezahlen läßt, alsRichter in seiner eigenen Sache erscheint; weßwegen die von den In-genieurs angenommene fixe Besoldung angemessener erachtet wordenist. Indessen hat man dagegen bemerkt, daß diese Besoldung nur fürfeste Stellen räthlich sey und daß eine große Menge vorübergehenderArbeiten vorkämen, für welche keine fixe Besoldung ausgesetzt werdenkönne und wo sie vielleicht lästiger werden würde, weil, wenn derArchitekt im Verhältniß der Baukosten bezahlt wird, seine Besoldungmit den Arbeiten aufhört. Nach der vorgeschlagenen neuen Organi-sation , welche die Plane und Kostenanschläge von allen auszuführenden