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Corpus iuris militaris, auctum et emendatum; oder vollkommenes Krieges-Recht, der hohen Potentaten in Europa; benanntlich Ihro Röm. Kaeyserl. Majestät, Königl. Frantzös. Groß-Britann. Schwed. Dännem. Polnische, auch Sächs. und Preussen-Brandenburgische ... Kriegs-Artickel ... Artickels-Briefe, welche mit den neuen Kriegs-Satzungen und darüber gestellten Anmerckungen beygefügten geänderten Edicten, Ordonnantzien und angehängten Zugaben ... erläutert und vermehret worden
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-es Processus Bet) denen Ktitgs-Gerichttti.

flüchtigen ganHen Fahnen oder Regimentern mm feinde&c. und fonsten zutragen kan / woraus der Armee undKriegsherrn ein unwiederbringlicher Schade zugefügetwird/ da man zum allgemeinen schrecken und zu schleuni-ger reäreMrung des AZercks mit einer geschwinden Straffeda hinter her seyn muß.

7. Die Form und Weise aber eines Stands-Ge-richts bestehet darin / daß der AudireuroderfuNlnanuz nach St",^vorher bekommenen Befehl von denen commandirenden Gericht.Chef, unter den freyen Himmel tritt und die ersten Olkcier,foernur anstchtigwird/ Namens des commandirenden6e-ncr3iL zu sich nimmet/ (worzu dann in folchenFallen keinegewisse Ztnzahl dererminii-et werden kan) die Delinquenten

IN die Mitte treten lastet / von dem Gewaltiger oder demder sie ertappet/ ihr Verbrechen kürtzlich vortragen lasset/sie darüber notbdürfftig höret/ dasselbe denen umstehendenAssessoren nebst der daran fgesttzten Straffe mündlich vor-stellet / und so fort mit denselben wegen ihrer verdientenStraffe schlüssig wird/ das resuitat ( dafern nichts andersbefohlen) deufcornmandirenden Ceneral hinterbringet undwegen der Fxecurion dessen Befehl einholet / welcher dannalso fort und in cominemi vollzogen wird/ worbey dann einecoidare Prüden^ VoNNöthtN ist.

C A P U T III.

8. Me Sachen/ so vor ein ordentlich Kriegs-Ge- Dom u,^

richt gebracht und daselbst erörtert werden / feynd entweder terscheiddercivri,e.gr-. von Geld/Gut / Pfand und dergleichen rc. oder^g'"^sie feynd Lrirniiiai .als die fo an Ehre / Leib/ und Leben ge-Krieas»hen und unter dem gemeinen Tmüper dehctorum gelles ® en 'fawerden. mu

9. In beyderley causis wird vorm Kriegs-Gericht Wie -arm,,summariter prcccdiitt und mehr auf die iuhlianria!ia?^cecür<e

und realitaten / als auf die foMalstaten und 2pice§ juri» wcr ^

* 3 gesehen;

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