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Corpus iuris militaris, auctum et emendatum; oder vollkommenes Krieges-Recht, der hohen Potentaten in Europa; benanntlich Ihro Röm. Kaeyserl. Majestät, Königl. Frantzös. Groß-Britann. Schwed. Dännem. Polnische, auch Sächs. und Preussen-Brandenburgische ... Kriegs-Artickel ... Artickels-Briefe, welche mit den neuen Kriegs-Satzungen und darüber gestellten Anmerckungen beygefügten geänderten Edicten, Ordonnantzien und angehängten Zugaben ... erläutert und vermehret worden
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instruction und Anleitung von yormirung

gesehen; dann ein juäex miiiraris umß sich nach der Gelegen»heitderZeit/desOrts und derPersanen richten/und den lum-manschen ?roccl8 so führen/ daß er zwar die soiennitüten un»terlaft/jedoch nichts versäumet / wodurch die Warheitundcogninon der Sache verborgen oder verhindert werden kön»ne / sondern dasjenige vornimmt und thut / was oarm-aiircrund 6ejure Zenrium zu Erkundigung einer Sache vonnöthenist. Wie aber in denen Kriegs * Gerichten mehrentheilscriminalia vorkommen / und daher der proccNuscriminalls ummeisten statt findet / so ist nöthig davon hier vornemlich zuhandle«.

C APU T IV.

Griininal

Process.

Was ein Criminal process sey / ist schon vorher be»deutet/nemlich da der Richter Leib/ Leben und Ehren-Sa»

chenrra<Iir(t.

Auf zweyen 10. Es wird aber auf zweyerley Art darinnen ver»

uy Art fuhren.

(i) Daß der Beleidigte oder der sonsten einiges in-bus versah' teresse dabey hat/ entweder selbst bey dem Richter klaget/tfn * oder (2.) daß der Richterwider den dciinqueuteti inquisitoneverfahret.

permodum ii. Wo ein ordentlicher Ankläger ist / muß derselbeacmüüo- feine Klage entweder fchrifftwder mündlich vortragen/ und***' zwar solches vor dein commandlrenden Oencra!, wannetwa die Sache primam müsntiam oder zum N.e 8 l'menrs-Gerichte nicht gehöret/ oder vor den Obriften und(^ommcndcur des «.eZiments, wann es nicht eine Sache ist/die dircüe & ordinane vor das Ober ^Gericht gebrachtwerden muß.

Der B«. IL. Bringet der Ankläger seine Klage schrifftllchklagte wird vor / und dieselbe ist so beschaffen/ daß der)udcx siehet / daßEltiret. oine poena corpons afdictiva , oder sonst eine harte Straffedarauf stehet/ wird insgemein der Angeklagte so fort mit -r-

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