Dom Recognosciren. iz
§. i6
Jeder der Ingenieurs muß eine Bedeckung vonleichten Reitern, wenigstens ro. bis ir. Mann, beysich haben. Hiervon ließt er sich zwey bis drey der ent-schlossensten aus, so beständig ihm zur Seiten bleibenmüssen, weil sonst, wenn er im Zeichnen ist, ein feind-licher Husar auf ihn sprengen, und ihm eines versetzenkann, ehe er ihn inne wird, oder zum Pistol greifet.Die übrigen läßt er vor und seitwärts patrouilliren.
§. 17 .
Wenn der Feind vor ihm liegende Dörfer verschanzt,oder sich mit Verhauen gedeckt hat', so verstehet essich, daß man ihm nicht Näher, als bis an diese, kom-men kann, denn seine Posten zu überwältigen, würdedie Truppen zu sehr zum Handgemenge mit dem Feindebringen, und unnökhig viel Volk kosten. Es ist schongenug, wenn man ihre Lage und Zugänge, desgleichenihre Batterien, entdecken kann.
§. i8.
Wenn auch ein Ingenieur todt geschossen werdensollte, so muß dieses die Arbeit doch nicht hindern;Seine Mannschaft muß es sogleich an den nächstenIngenieur melden, und dieser seine Arbeit mit überneh-men.
§. » 5 .
DieseArk von Aufnehmen würde sehr gut seyn, undöfterer, als es geschicht, gebraucht werden, wenn sienicht einem sehr großen Nachtheil unterworfen wäre.Denn zu geschweigen, daß es allemal Leute kostet, sokann der Feind leicht daraus urtheilen, daß man ihnangreifen will, und wird dahero, wenn er in seine Stel-lung,