z6 I. Theil. V. Hauptstück.
wird die Brücke. Den Zwischenraum füllet man mitFaschinen, will man ihn aber mit Erde füllen, so be-legt man die Balken erst mit Thüren oder Breter, da-mit die Erde nicht durchfallen kann. Brücken vonan einander befestigen Flößen stehe §. 8r.
§- 48»
Wenn das Ufer hoch, so muß man es an beydenSeiten der Brücke schräg abarbeiten, und ihm eineBöschung geben, damit die Wagen und das Geschützedesto leichter ab-und auffahren können. Welche Ab-dachung man Rastell nennet. Das abgenommeneErdreich muß man auf beyden Seiten heraus werfen,denn wenn man es, zu Ausfüllung des Tiefen, liegenläßt, so verursachet es durch das von Pferden und Rä-dern ablaufende Wasser einen solchen Morast, daß end-lich Pferde und Wagen stecken bleiben.
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V. Hauptstück.
Vom Uebergang über die Flüffe.
ck §. 49.
ist heut zu Tage, besonders wegen des Ge-^ » schützes, eines der allerwichligsicn und gefähr-lichsten Unternehmungen. Hier muß der In-genieur das ganze Terrain, den Fluß und seine beydenUfer, genau untersuchen, und von den Orten, wo ernicht hinkommen kann, durch andere, besonders Mül-ler und Fischer, Erkundigung cinziehn, und zwar
1) Von der Tiefe des Wassers.
2) Von dessen Fall, Gewalt, oder schnellen Lauf.
z) Ob