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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
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Vorrede.

ihterwehnten schriftlichen Arbeiten, die ich theilsselbst verfertigte, theils aus denen gedruckten Staats-schriften erwählete: und daraus ist also gegenwärti-. geö Werk entstanden.

Ich schmeichle mir, daß ich durch die Mitthei-lung desselben der Welt einigen Dienst leiste. Ichhabe schon langst viele vernünftige in den Geschäfftensitzende Männer über den Mangel eines solchen Wer-kes klagen hören: und in der That waren diese Kla-gen sehr gegründet. Die Notariatkünste sind bey derheutigem in den Geschäfften üblichen schönen Schreib-art gänzlich altväterisch und unbrauchbar geworden.Dennoch erstrecken sie sich bloß auf Rechts-sachen. Die vorhandenen Anweisungen zu Briefen,so gut auch einige sind, reichen nicht zu, und sindein schlechter Trost vor diejenigen, die in ihren Be-dienunMi vielerley andere schriftliche Aufsähe zu ver-fertigen haben. Zu den Ausarbeitungen in Staats-und Cameralgesckäfften fehlet es uns fast an allem ge-druckten Unterrichte. Wenn nun also auch ein jun-ger Mensch die besten LoIleZia xrruckica auf Univer-sitäten gehöret hat; so hat er doch, wenn er in Be-dienungen gesetzet wird , von der: meisten Arbeiten,an welche er die Hand legen soll, nicht den geringstenBegriff; und er muß sich erst durch eine vieljährigeUebung geschickt machen, die Feder auf die in denGeschäfften gewöhnliche Art führen zu lernen. Ichhoffe, daß die gegenwärtige Anweisung diesen Man-gel ersetzen, und jungen Lenken voll den vorfallen-den schriftlichen Ausarbeitungen wenigstens vorläu-fig einen guten Begriff geben soll.

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