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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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IZ4 Erster Theil, viertes Hauptstück rc.

H. 22.

Eben so wenig ist die Eintheilung gegründet, wenn mandie Schreibart in eine theologische (<>), juristische, phi-losophische, u.f. eintheilen will. Hier ist weder ein we-semlicher noch sonst der geringste Unterschied vorhanden, alsin dem Gebrauch der Kunstwörter. Wenn man aber dar-aus einen Unterschied machen wollte; so müßte man so vie-lerley Schreibarten annehmen, als Wissenschaften und Le-bensarten sind. Man könnte mit eben so gutem Grunde ei-ne Soldaten - Jäger - Bergmännische, ja Schuster-undSchneiderschreibart annehmen: Denn jede von diesen Le-bensarten hat ihre eignen Ausdrücke und Kunstwörter: undein paar Kunstwörter mehr oder weniger will keinen wesent-lichen Unterschied ausmachen. Indem wir uns also um der.gleichen Eintheilungen nicht zu bekümmern haben; so könnenwir hier dieses Hauptstück und mit demselben den theoretischenTheil beschließen.

(g) Die Gottesgelehrten verlangen zwar am meisten, daßihre Schreibart und Beredsamkeit von der weltlichen ün-lerschiederr seyn soll. Mein ob ste gleich gar wohl thun,wenn ste biblische Ausdrücke gebrauchen; so kann doch die-ses keinen wesentlichen Unterschied veranlassen. IhreSchreibart ist die dogmatische: und ein weltlicher, der leh-ret und unterrichtet, bedienet sich gleichfalls derselben. Einjeder nimmt seine Ausdrücke aus dem Hauptbuche, das inseiner Wissenschaft vorhanden ist. So wie sie der Rechts-gclehrte aus dem corpore §uris und andern Gesetzbüchernnimmt; so findet sie der Gottesgelehrte in der Bibel. Dasmacht aber keinen wesentlichen Unterschied aus. Wollteman aber diesen Unterschied auf die Eingebungen des heil.Geistes gründen; so müßte man denen Uebersetzungen eingöttliches Ansehen beylegen, welches aber meines Wissensnoch keine Religion oder Volk gethan hat.

Auwei-