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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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iz8 Zweyter Theil, erstes Hauptstück,

dig gemacht hat, und davon diejenigen, so man perlchelln«t livyotbelin und per ^ntcceäLnz und Loulegusns nennet,die beliebtesten geworden sind. Allein nach meiner Einsichtfinde ich bey diesem allgemeinen Leitfaden unsrer Gedankenverschiedenes zu erinnern: und mich beucht, daß ich eine vielnatürlichere und ungezwungnere Art, unsre Gedanken schrift-lich vorzutragen, ausfündig gemacht habe, die nicht nur aufdas Wesen unsrer Gedanken und das Verfahren der Seeledabey gegründet ist; sondern auch allgemein bey allen undjeden schriftlichen Ausarbeitungen angewendet werden kann.Ich will zuerst diese meine eigne Art mittheilen; sodann aberauch die Chrien dagegen halten, damit man auch diese ken-nen lerne. Dieses wird also zu zween Abschnitten diesesHauptstückö Gelegenheit geben.

Erster Abschnitt.

Von der

Ordnung und den wesentlichen Theilen ei»

nes jeden schriftlichen Aufsatzes.

§. 2.

Gewohnheit, zumal unsrer Zeiten, hat in der Welteingeführet, daß die meisten Geschäfte schriftlich ab-gehandelt werden: und die Vermeidung der Vergessenheit,der Verwirrung und der Unordnung macht diese Gewohnheitungemein vernünftig und heilsam. Alle schriftliche Aufsäheaber, sie mögen entweder zu wirklicher Ueberreichung in denGeschäften der Welt bestimmt seyn, oder abgefasset werdenum unserm Gedächtnisse zu statten zu kommen und andre zuunterrichten, haben den Endzweck, daß wir unsern Neben-menschen unsre Gedanken mittheilen, und dieselben von derWahrheit und Rechtmäßigkett einer gewissen Sache übeereu-gen wollen. In allen Geschäften leuchtet dieser Endzweckvon selbst hervor: Denn entweder wir suchen oder bitten

etwas.