von der Ordnung des Vertrages. I4l
Art derselben in der F»lge besonders handeln werden, ver.fthiedene Unterabtheilungen. Denn bey manchen Ausarbei-tungen ist es nöthig, daß man erst einen kleinen Eingangoder Vorbereitung macht, ehe man auf die Hauptsache selbstkommt. Bey andern ist es erforderlich, daß man die Ver-anlassung, oder die Bewegungsgründe, warum diese Sa-che vorgetragen wird, oder also geschehen ist, oder warumman sich der Sache unterziehet, voraus setzt, ehe man zudem Vortrage selbst schreitet: wiewohl auch diese Veranlas-sung bey verschiedenen Ausarbeitungen erst nach dem Vor.trage der Sache geordnet werden kann. Bey den meistenAufsätzen aber ist es ungemein dienlich und nützlich, wennman die Erzehlung auf alle Art deutlich macht und erläutert.Der erste Hauprrheil leider demnach vier Unreradchci-lungen: i) den Eingang; 2) die Veranlassung; z)denVorcrag und 4) die Erläuterungen (^).
§- 6 .
Der zweyte Hauptthcil oder die Abhandlung kann gleich-falls nach Maaßgebung der Ausarbeitungen verschiedene Un-terabtheilungen haben. Es ist nämlich fast bey allen schrift-lichen Aufsäßen nöthig, den Gesuch oder das Gutachten unddie Entscheidung der Sache mit zureichenden Beweis-undBewegungsgründen zu unterstützen: denn dieses ist nach dem
2ten
(b) Unter den Erläuterungen verstehe ich hier eben keineGleichnisse, Beyspiele und Zeugnisse, die man sonst in denAnweisungen zur Redekunst hauptsächlich mit dem Namender Erläuterungen beleget; sondern ich begreife hierunteralles, was zu besserer Einsicht und Verständlichkeit derSache gereichet, kurz, was den Vertrag in der That er-läutert. Dieses geschiehet nun hauptsächlich durch Erklä-rungen, Beschreibungen und Beybringung solcher Umstän-de , die zwar zu dem Vortrage der Cache nicht eigentlichgehören, weil sie keine wesentliche Verbindung mit der-selben haben, sondern nur mit ihr in einem gewissen Ver-hältnisse stehen; ohne welche aber dieselbe nicht genugsam-verstanden werden kann; und solche Erläuterungen sindin denen zu denen Geschäften erforderlichen schriftlichenAufsätzen gar öfters unumgänglich nöthig.