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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
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von der Ordnung des Vertrages. IZ5

get, daß man sie kurz berühret? Kurz, aus denen Chrienkann nichts entstehen, als ein gezwungenes und unförmlichesGewäsche, von welchem man mit dem Herrn Profestor Gott-sched sagen kann: Man redet als wenn man niemals willenswäre, seine Zuhörer zu überreden. Nach Maaßgebung die-ser Mängel der Chrien kann man also unmöglich viel davonhalten. Ich glaube auch nicht, daß ein vernünftiger undgeschickter Mann, der bey vorfallenden Gelegenheiten etwasausarbeiten sollen, jemals sich habe einfallen lassen, solchesnach dem Grundriß einer Chrie zu bewerkstelligen. Sie nu-tzen also nichts, als daß die Anfänger damit aufgehalten undzu dem j Endzwecke des künftigen Vergessens etwas zu ler-nen haben.

Zweytes Hauptstück.

Von denen Briefen.

§. i.

Briefe sind die gemeinste Art der schriftlichen Auf.sahe. Vornehme und geringe Personen, Regentenund Privatpersonen nehmen in allerley Angelegen,heiten, so wohl um ihre Geschäfte zu besorgen, als der in derWelt eingeführten Höflichkeit ein Genüge zu leisten, so baldsie von einander abwesend sind, oder sonst mit einander münd.lich zu sprechen verhindert werden, ihre erste Zuflucht zu de-nen Briefen. Gleichwie nun auch dieselben am wenigstenKunst und Mühe erfordern, indem man sich darinnen vonder Natur der mündlichen Rede nicht sehr entfernet; so machtman billig damit, als der ersten und leichtesten Art der schrift-lichen Aufsäße, den Anfang, wenn man zu allen in denenWeltgeschäften vorfallenden schriftlichen Aufsähen Anleitunggeben will. Nun sind zwar die Briefe nach ihrem Wesen

und