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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
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i6s Zweyter Theil, zweytes Hauptstück,

§. 6 .

Die Deutlichkeit erfordert, daß ein Brief zugleich inguter Ordnung und Zusammenhange geschrieben sey: Dennübel geordnete und schlecht zusammenhängende Gedanken sindzugleich allemal unverständlich. Dannenhero muß man denInnhalt des Briefes und die Ordnung der Gedanken vor-her» wohl überdenken, ehe man zuschreiben anfängt: oderwenn der Innhalt weitläuftig und verschieden ist; so thutman wohl, wenn man den Innhalt kurz aufzeichnet und dem-selben eine gute Ordnung zu geben suchet. Vor allen Dingenober muß man eine unnöchige Weitläufigkeit in denen Brie-fen vermeiden, und dannenhero alle Nebendinge, die zurVerständlichkeit der Sache nichts beytragen, oder wenigstensnicht nothwendig sind, auslasten: denn nichts ist so verdrieß-lich, besonders beuten, die in Geschäften stehen, als langeund weitläufige Briefe.

(3) Von den kVohlstandsdriefen.

§' 7 .

Nach diesen allgemeinen Betrachtungen von den Briefen,kommen wir nunmehr» zu der innerlichen Einrichtung der,selben, und zwar zufvrderst der Wohistandebriefe. Gleich-wie aber alle schriftliche Aufsäße, wie in dem ersten Kapitelgezeiget worden ist, zween Haupttheile haben, nämlich denVortrag und die Abhandlung; so sind auch in allen Briefendiese zween Hauptkheile vorhanden. Allein in Ansehung derUnrereintheilungen äußert sich in beyden Klaffen der Briefe,nämlich den Wohlstands- und Geschäftsbriefen, ein merklicherUnterschied. Alle Wohlstandsbriefe erfordern eine Veran-lassung , entweder ehe man zu dem Vortrage selbst schreitet,oder unmittelbar nach demselben: dahingegen die Geschäfts-briefe so gleich von der Sache selbst anfangen, und keinerVeranlassung bedürfen. Diese Veranlassung bestehet alle.mal in den nächsten Ursachen, warum man eben an diesePerlon und keine andre in diesem Fall schreibet, und seineErgebenheit bezeuget Diese sind entweder: die Verbind-lichkeit