,76 Zweyter Theil, zweytes Hauprstück,
scheinen kann. Eben so wenig bin ich im Stande, vor derAuslieferung meines Bedienten die meinem Gesandschasts-Seccetär anqesonnene Erklärung zu thun , auf was Art ichdenselben zu bestrafen gedenke, oder, daß ich denselben wenig»skens nicht in meinem Dienste behalten wolle.
f Beweis. ^ Ew. Excellenz sind allzu wohl unterrich-tet, daß das Völkerrecht einem Gesandten eine uneingeschränk-te Gerichtsbarkeit über seine Bedienten zugestehet. Ich über-lasse aber denselben zu Dero eignen Erachten, wie sehr dieseunschätzbaren Gerechtsame durch eine solche vorgängige Ver-bindung eingeschränkt werden würde. Unterdessen sollten mirEw. Excellenz die Ehre erweisen, mir zuzutrauen, daß ichvon selbst einen solchen Entschluß ergreifen werde, welcher derGerechtigkeit, einem vernünftigen Betragen und der Hoch-achtung, welche meine Souverainö von Sr.AllerchristlichstenMajestät haben, gemäß ist.
f Abhandlung, Wenn Dieselben sich geneigt gefallenlassen, dieses alles in nähere Erwägung zu ziehen; so kann ichvon Dero Billigkeit ohne wettern Aufschub die nöthigen Be-fehle zu Auslieferung meines Bedienten erwarten: und ichHoffe nicht, daß eine Sache von dieser Natur Gelegenheit ge-ben soll, die zum Vortheil beyderley Staaten angefangeneUnterhandlungen zu unterbrechen. Ich bin mit der wahr-haftigsten Hochachtung,
Ew. Excellenz
gehorsamer Diener.
V.
Grundriß zu einem Schreiben eines Commercien-Directorialraths an den Kaiserlichen Gesand-ten in Holland.
s Vortrug, j Jhro Kaiser!. Königs. Majestät wollennach Dero Weisheit und landesmütterlicher Vorsorge diefeinen Tuchmanufacturen in Dero Landen eingeführet wis-sen, und haben diese Anstalten meiner Direttion anvertrauet.Ich habe auch bereits einen so gute» Anfang gemacht, daß mir
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