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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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Z82 Zweyter Theil, ivHauptstück, IV Abschnitt,

neu ZOO thlr. ex jure cello der Frau K. an dem verpachtetenGuthe hat, auf seine Kosten caßiren zu lasten.

4 -

Soll und will Abepachrer das verpachtete Guth undsämmtliche Zubehörungcn pfleglich und hauswirthlich nahenund gebrauchen, so wie es der Eigenthümer nutzen und ge-brauchen ckönnen oder mögen.

5 .

Verbindet sich Abepachter für alle und jede Bcschwe»rungen, so auf dem verpachteten Guthe hasten, zu stehen, in»sonderheit

s 5 gr. jährlich Erbzins zu Michaelis.

4 thlr. 2 - dergleichen zu Martini.

i - 8s zgx Brandkasse.

258^4 volle gangbare Steuerschocke von 4z Acker Feld.

15 dergleichen von ^ Acker Felde oder vielmehr vonGarten und Eingebäuden,

und den Betrag von gedachten 27^^ gangbaren Steuer»schocken an ordinairen und extraordiiiaicen Landpftnnig- undQuatemberstcuern und alle andre Landesherrliche und obrig-keitliche Onera und Abgaben, sie mögen Namen haben, wiesie wollen, wie solche bisher abgetragen, oder künftig auSge»schrieben und repartiert werden möchten, nicht minder das Ge-sinde, und Arbeiter-Bierfuhrlohn, so wohl allen andern zurHaushaltung nöthigen Aufwand, imgleichen die Tranksteuerund Generalaccise vom Biere, ferner das Magazingetraide,benebst der Vermögensteuer von dem Guthe, alles zu behörigerZeit aus seinen eignen Mitteln ohne Verpachtcrs Zuthun, ab-zuführen und zu entrichten; dahingegen dieser die übrigenAbgaben, als das an E. E. Rath zu L. vom Bierschanke zuentrichtende Spundgeld, die Kopfsteuer von des UnmündigenPerson und übrigen Vermögen, so er außerdem verpachtetenGuthe besitzet, hiernächst alle außerordentliche Anlagen, dieAbgaben zur Preußischen Contribution und was etwa» künf-tig bey andern feindlichen Einfällen, da Gott für sey, oderbey Märschen fremder Völker, an Verpflegung und Gelde

erfor-