Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
JPEG-Download
 

von Contracten und Tratten. 39l

man nicht prätmdiren könne, daß diese beyderseitige Bezah-lung sich weder auf die Rechnungen und Differenzen, wel-che zwischen der Krone Spanien und der Compagnie desAßiento der Schwarzen obschweben und abzuthun sind, nochauf irgend einige besondre Conkracte, welche zwischen einerjeden dieser Kronen oder ihre» Ministern, und den Untertha-nen deb andern, oder auch zwischen den Unterthanen beyderRationen bestehen können, erstrecke und beziehe. Es sollenauch alle die Ansprüche von dieser Klaffe, welche in dem zuSevilla von den Großbritannischcn Commiffm'cir übergcbe-nen Plane erwähnet, und in der neulichst zu London gefer-tigten Rechnung wegen des Schadens, welchen die Unter-thanen besagter Krone erlitten, begriffen sind, insbesondereaber die drey Partien davon ausgenommen seyn, welche inbesagtem Plane eingerücket sind, und nur einen einzigen Ar-tikcl in der Rechnung ausmachen, dessen Betrag sich auf«9;i2 Piasters und drey Realen bcläust. Die Unterthanenaber beyder Theile sollen berechtiget seyn und die Freyheithaben, den Weg Rechtens oder andre dienliche Entschließun-gen zu ergreifen, um dadurch abgedachte Verbindungen zurErfüllung zu bringen, auf eben die Art, als wenn die ge-genwärtige Convention gar nicht statt fände.

Vierter Artikel.

Da der Werth des Schiffes, le Woolball genannt, wel-ches im Jahr 17Z2 weggenommen, und in den Hafen Cam-peche geführet worden, le Loyal Charles, le Dispatch, Geor-ge, der Prinz, Wilhelm und St. James, davon die erstenim Jahr 17Z7 nach der Havana, das letztere aber in ebendem Jahre nach Porto Rico geführet worden, unter demAnschlage, welchen man wegen der Anforderungen der Groß-bricannischen Unterthanen gemacht, nebst vielen andern, dievorher weggenommen worden, bereits begriffen sind; so sol-len, wenn es sich zutrüge, daß, denen von dem spanischen Hofewegen ihrer Zurückgebung ergangenen Befehlen zu Folge,